27.07.2022
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen.
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Das von den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern des Kantons Bern am 19. Juli 2022 erlassene Feuerverbot im Wald gilt weiterhin: Das Entfachen von Feuer im Wald / in Waldesnähe (Mindestabstand 50 m) bleibt bis auf Widerruf untersagt.
Generelles Verbot von Feuerwerk und Höhenfeuern
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für den Kanton Bern ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.
Offizielle Bundesfeier in Belp vom 31. Juli 2022:
Kein Feuerwerk, kein Abbrennen des Holzstosses
Gestützt auf die Verbote des Kantons Bern sowie in Absprache zwischen der Gemeinde, dem Ausschuss Bundesfeier und der Feuerwehr wurden für die Bundesfeier folgende Massnahmen beschlossen:
Auf der kantonalen Webseite wird laufend über die aktuelle Gefahrensituation in den Regionen des Kantons Bern informiert:
https://www.naturgefahren.sites.be.ch/de/start/aktuelle-situation/waldbrand.html
Bitte beachten Sie, bei einem Feuerausbruch unverzüglich die Feuerwehr über die Telefonnummer 118 zu alarmieren.
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
031 818 22 22
info@belp.ch
Mo | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr |
Di | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Mi | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
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