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Kantonales Energiegesetz – wichtigste Änderungen für Gebäudebesitzende

19.01.2023

Das revidierte Energiegesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

• Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

• Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

• Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die Energieberatung Bern-Mittelland, Stauffacherstrasse 65/59g, 3014 Bern, www.energieberatungbern.ch

Aktuelles

  • 23.04.2024  Ersatzneubau Schützenfahrbrücke: Aktueller Stand der Arbeiten

    Die Arbeiten für die neue Schützenfahrbrücke begannen im November 2023. Aufgrund des hohen Wasserstandes der Aare im November und Dezember mussten die Arbeiten unterbrochen werden. Erst Mitte Januar 2024 konnten die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Zurzeit werden die beiden Brückenköpfe auf der West- und Ostseite der Aare erstellt.
  • 19.04.2024  Instandstellung Vitaparcours und Wanderweg Riedli – Hargarten

    Im Dezember 2023 ist es im Bereich Posten 10 und 11 des Vitaparcours infolge der starken Niederschläge zu einem Abgleiten von rund 300 m3 Lockergesteinsmaterial als Hangmure gekommen. Als Folge davon wurden sämtliche Forst- und Wanderwege unterhalb der Kantonsstrasse sowie der Vitaparcours gesperrt.
  • 18.04.2024  Umrüstung Öffentliche Strassenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel

    Die Umrüstung von 245 Leuchtpunkten der öffentlichen Strassenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel wurde im Jahr 2023 erfolgreich abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung in Höhe von CHF 205'932.60 genehmigt.
  • 18.04.2024  Erneuerung Schulanlage Mühlematt; Faktenblätter für mehr Transparenz

    Die Spezialkommission «Erneuerung Schulanlage Mühlematt Belp» ist an der Arbeit. Um die Transparenz zu verbessern, sollen Erkenntnisse und Zusammenhänge in Faktenblättern publiziert werden. Die Kommission erarbeitet die Grundlagen, damit sich die Belper Bevölkerung in einer Mitwirkung zur Zukunft der Schulanlage Mühlematt äussern kann.
  • 17.04.2024  Auflage des Protokolls der a.o. Versammlung vom 21. März 2024

    Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 21. März, Auflage des Protokolls vom 19. April - 8. Mai 2024
 
 

Gemeindeverwaltung

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