Zone mit Planungspflicht (ZPP) Amtschreibermatte mit Überbauungsordnung
Die Amtschreibermatte liegt im Zentrum der Gemeinde Belp im Bereich zwischen dem Dorfschulhaus, dem Amtschreiberhaus und dem Chefiturm. Das mehrheitlich unüberbaute Areal mit einer Fläche von rund 3'340 m2 umfasst die beiden Parzellen Belp Gbbl.-Nrn. 813 und 3114. Auf dem Grundstück Nr. 813 steht aktuell ein Kindergarten-Pavillon.

Die Grundeigentümerschaft beabsichtigt auf dem Areal eine massvoll verdichtete Bebauung unter Be-rücksichtigung der denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen zu erstellen. Es soll eine Wohnüberbau-ung mit mehrheitlich kleinen Wohnungen entstehen. Zudem soll der geplante Doppelkindergarten der Gemeinde in die Überbauung integriert werden.
Bereits in den Jahren 2014 bis 2016 wurde das Areal rund um das Schloss Belp im Rahmen der Testplanung Dorfkern 2020 untersucht und konzeptionell beplant, der Schlussbericht des Verfahrens datiert vom 5. April 2016. Später wurde für die Amtschreibermatte die Planung weiterentwickelt, ein Vorprojekt ausgearbeitet und die darauf basierende Zone mit Planungspflicht (ZPP) als Bestandteil der Ortsplanungsrevision dem Stimmvolk vorgelegt. Aufgrund der Ablehnung im September 2021 wurde entschie-den, das Gebiet in den Richtplan Siedlung aufzunehmen. Die Entwicklung soll nun – basierend auf der Richtplanmassnahme – erneut in Angriff genommen werden.