Öffentliche Anlässe/Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. Bei der Standortgemeinde ist mindestens 20 Tage vor dem Anlass, bei Grossanlässen mit über 500 Personen 60 Tage vor dem Anlass, ein Gesuch um eine gastgewerbliche Einzelbewilligung zusammen mit einem Jugendschutzkonzept und einer Getränkekarte mit Mengen- und Preisangaben einzureichen.
Für Grossanlässe mit über 500 Personen ist zudem unbedingt sechs Monate vor der Veranstaltung mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Die Formulare und Hinweise finden Sie auf der Webseite des Regierungsstatthalteramtes.