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Bau

22.06.2009   Zurückschneiden von Pflanzen an Strassen und Wegen
Mit Publikationen im Anzeiger für den Amtsbezirk Seftigen haben wir über die Pflicht der Strassenanstösser informiert, dass die Be­pflanz­ung entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen JEDERZEIT auf das Lichtmass zurück­zu­schneiden ist. Bei einer Kontrolle mussten wir feststellen, dass nicht alle Strassenanstösser dieser Pflicht nach­gekommen sind.

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher und Anpflanzungen seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand haben müssen. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenabstand freizuhalten ist.

Wir fordern die Fehlbaren deshalb auf, die obenstehenden Vorschriften zu beachten und die Bepflanzungen umgehend auf das entsprechende Lichtmass zurückzuschneiden.

Bei Missachtung dieser Bestimmungen wird die Bauabteilung die in den Strassenraum hineinragende Bepflanzung ohne Voranmeldung und auf Kosten der jeweiligen Eigentümer auf das gesetzliche Mass zurückschneiden lassen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Schnittreste der Bepflanzungen jeweils montags mit der Grünabfuhr entsorgt werden können. Die Abfuhr der gebündelten Äste (max. 1.5 m lang und 0.5 m Durchmesser) erfolgt gratis. Nicht gebündelte Schnittreste und die Abfuhr in Containern erfolgt gegen Gebühr.

Bei Unklarheiten erteilt die Bauabteilung unter Telefon 031 818 22 40 gerne nähere Auskünfte.

   

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07.09.2010
Belper Kulturtage
Vom 22. Oktober - 7. November 2010 findet die zweite Auflage der Belper Kulturtage statt.
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19.08.2010
Verleihung des "Prix Belp" und Ehrung erfolgreicher Belper
Nominationen bis am 30. September. 2007 wurde der "Prix Belp* geschaffen, um eine Person, Gruppe, Verein oder Institution zu ehren, die sich auf herausragende Art um die Förderung des öffentlichen Wohls, der Bereicherung des kulturellen Angebots oder der Bekanntheit der Gemeinde verdient gemacht hat. Ab 2010 sollen auch sportliche bzw. messbare Leistungen wieder zum Zug kommen. Am 24. Juni 2010 genehmigte der Gemeinderat die neuen Richtlinien, die eine Mischlösung zwischen der Verleihung des "Prix Belp" und des bis Ende 2006 durchgeführten "Empfangs erfolgreicher Belper" sind.
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03.08.2010
Pilzkontrolle 2010 in Belp
Die Pilzkontrollstelle in Belp ist ab 8. August bis Ende Oktober jeweils am Mittwoch, Samstag und Sonntag zwischen 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Dorfschulhaus...
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Agenda Verwaltung

Wochenmarkt / Monatsmarkt
19.11.2009 – 31.12.2010
Jeden Samstag von 8 - 12 Uhr
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Gemeindeversammlungen 2010
16.02.2010 – 03.12.2010
Im aktuellen Jahr finden die folgenden Gemeindeversammlungen statt:
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03.08.2010 – 31.10.2010
Die Pilzkontrollstelle im Dorfschulhaus Belp ist ab dem 8. August 2010 bis Ende Oktober 2010 wieder geöffnet.
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Agenda Kultur & Märkte

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Die nächsten Anlässe:

Schlag-Züüg 2010.
Sa 18.09.10
ein einmaliges Konzert von Drummer und Perkussionisten der Musikschule Region Gürbetal. Herzlich willkommen im Aaresaal Dorfzentrum Belp. Eintritt frei.
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D Märitorgele
Sa 16.10.10
Das Orgelcafé
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Klavierrezital mit Gabriel Arnold.
So 24.10.10
Klavierrezital mit Gabriel Arnold. Der Kulturverein lädt herzlich ein in die Campagne Oberried an der Seftigenstrasse 120 in Belp.
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