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| Ortsplanung | Baubewilligung | Reklamewesen | Baukontrollen | ||
| Ortsplanung | Auf der Aufgabenliste der Ortsplanung steht die Erarbeitung von Zielsetzungen und Massnahmen der gesamten Ortsplanung der Gemeinde Belp. Da geht es um die Ausarbeitung von Bauvorschriften, um die Begutachtung und Ausarbeitung von speziellen Überbauungsordnungen und um die Sicherstellung, dass die Ziele der Ortsplanung in allen Aufgabenbereichen der Gemeinde berücksichtigt werden. Wichtig ist auch die Koordination mit den Raumplanungen der umliegenden Gemeinden, der Regionen und des Kantons. | |
| Baubewilligung | Dem Laien erscheint das Verfahren rund um eine Baubewilligung oft wie ein Buch mit sieben Siegeln. Ausgebildete Fachleute kennen die Verfahren und Anforderungen an die Gesuchsunterlagen und können die Bauherrschaften entlasten.Unnötiger Äerger lässt sich vermeiden, wenn Bauabsichten frühzeitig mit der Bauabteilung besprochen werden (Voranmeldung erwünscht!). Wo Sie uns finden Bewilligungs-Erfordernis Nicht alle Neu-, An-, Umbauten und Sanierungen bedürfen einer Baubewilligung. Die Fachpersonen der Bauabteilung erteilen gerne nähere Auskünfte. Zuständigkeiten Die Einwohnergemeinde Belp besitzt die volle Bewilligungskompetenz (Verfügung AGR vom 13. Januar 1997, gestützt auf Art. 33, Abs. 3 BauG). Mit Ausnahme der gemeindeeigenen Bauten, Vorhaben im Gastgewerbe und UVP-pflichtigen Bauvorhaben werden sämtliche Gesuche durch die Gemeindebehörden (Baukommission oder Bauabteilung) abschliessend behandelt. Auskünfte Während der ordentlichen Büro-Öffnungszeit stehen die Fachpersonen der Bauabteilung für Fragen gerne zur Verfügung. Eine telefonische Anmeldung lohnt und empfiehlt sich immer! Infos/Formulare auch hier: www.be.ch/bauen | |
| Reklamewesen | Aussen- und Strassenreklamen sind bewilligungspflichtig. Zuständig ist der Sachbearbeiter Hochbau >Kontakt. Infos/Formulare auch hier: www.be.ch/bauen Plakat-Anschlagestellen Die Plakatanschlagestellen beim Bahnhof, bei der Station Steinbach und bei der Post stehen den Belper-Vereinen für Hinweise auf Anlässe kostenlos zur Verfügung. Hinweistafeln Ortseingänge Belper-Vereine und gemeinnützige Institutionen können bei den Ortseingängen für ihre Veranstaltungen werben. Gesuche müssen frühzeitig bei der Bauabteilung eingereicht werden. Unter dem Vorbehalt, dass die Anschlagstelle frei ist, werden Hinweise max. 2 Wochen vor dem Anlass angebracht. Zuständig ist der Sachbearbeiter Tiefbau. Wegweiser / Betriebswegweiser Betriebswegweiser: Je nach Standort ist der Kanton oder die Gemeinde für die erforderliche Bewilligung zuständig. Wir sind Ihnen bei der Lösungsfindung gerne behilflich. | |
| Baukontrollen | Die Aufgaben der Baukontrollen sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt.Baukontrollen werden durch die entsprechenden Sachbearbeiter vorgenommen. Sachbearbeiter Hochbau: Profile, Schnurgerüst, Schutzräume, Rohbau- und Fertigstellungskontrollen. Sachbearbeiter Tiefbau: Gewässerschutz, Strassen-und Wasserbau. Siehe Kontakte |
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Agenda Verwaltung
Wochenmarkt / Monatsmarkt
19.11.2009 – 31.12.2010
Jeden Samstag von 8 - 12 Uhr
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Gemeindeversammlungen 2010
16.02.2010 – 03.12.2010
Im aktuellen Jahr finden die folgenden Gemeindeversammlungen statt:
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03.08.2010 – 31.10.2010
Die Pilzkontrollstelle im Dorfschulhaus Belp ist ab dem 8. August 2010 bis Ende Oktober 2010 wieder geöffnet.
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Agenda Kultur & Märkte
Die nächsten Anlässe:
Schlag-Züüg 2010.
Sa 18.09.10
ein einmaliges Konzert von Drummer und Perkussionisten der Musikschule Region Gürbetal. Herzlich willkommen im Aaresaal Dorfzentrum Belp. Eintritt frei.
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D Märitorgele
Sa 16.10.10
Das Orgelcafé
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Klavierrezital mit Gabriel Arnold.
So 24.10.10
Klavierrezital mit Gabriel Arnold. Der Kulturverein lädt herzlich ein in die Campagne Oberried an der Seftigenstrasse 120 in Belp.
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