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| Das geografische Gebiet des RSB | Der Regionale Sozialdienst Belp ist zuständig für folgende Gemeinden:
Belp, Belpberg, Gelterfingen, Gerzensee, Kaufdorf, Kehrsatz, Toffen und
Wald. | |
| Wer sich von uns beraten lassen kann | Alle Einwohner und Einwohnerinnen der oben genannten RSB-Gemeinden können die Dienstleistungen des Sozialdienstes kostenlos in Anspruch nehmen. Wir beraten Einzelpersonen, Paare und Familien der angeschlossenen Einwohnergemeinden, unabhängig ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Religion. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 031 818 22 60. | |
| Ihre Rechte | Amtsgeheimnis Die MitarbeiterInnen der RSB sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Die Sozialhilfebehörde hat im Rahmen ihrer Controllingfunktion Akteneinsichtsrecht. Akteneinsicht Sie haben das Recht, in Ihre Akte Einsicht zu nehmen und die schriftlichen Aufzeichnungen über Gespräche, Vorkommnisse und Überlegungen der Sozialarbeiterin oder des Sozialarbeiters zu lesen. Melden Sie das Begehren nach Akteneinsicht Ihrer Sozialarbeiterin oder Ihrem Sozialarbeiter. Beschwerdemöglichkeiten Wenn Sie mit der Arbeitsweise der Sozialarbeiterin oder des Sozialarbeiters nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Regionale Sozialkommission wenden. Sind Sie mit einem Entscheid des Sozialdienstes nicht einverstanden, ist der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland für Beschwerden zuständig. | |
| Wo wir Beratung anbieten – Überblick | Wir bieten Beratung an – in allgemeinen Lebensfragen – in finanzielle Fragen (Beratung und Unterstützung) – bezüglich Vormundschaftswesen – wenn es um Kinder- und Jugendhilfe geht | |
| Allgemeine Lebensfragen | Wir bieten Ihnen Sozialberatung an. Sie selber bestimmen, wann und wie
lange Sie Beratung oder Betreuung wünschen. D. h. in gemeinsamer
Absprache wird individuell festgelegt, wie lange und in weicher Form
Sie Beratung oder Betreuung in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie z. B... ...Probleme mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen haben. ...unter Spannungen oder Streit in Ihrer Partnerschaft leiden. ...verunsichert sind, weil Sie nicht mehr wissen, was gute Erziehung ist. Wir vermitteln Kontakte zur richtigen Fachstelle. | |
| Finanzielle Beratung/ wirtschaftliche Hilfe | Budgetberatung Sie können sich unverbindlich zu einer Budgetberatung anmelden. Wir helfen Ihnen, ihr Einkommen einzuteilen und beraten Sie in Verschuldungssituationen. Wirtschaftliche Hilfe Sind alle möglichen Hilfsquellen ausgeschöpft, kann wirtschaftliche Hilfe durch die Gemeinde geleistet werden. Die Höhe der wirtschaftlichen Hilfe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und wird nach vorgegebenen Ansätzen berechnet. Ausbezahlte wirtschaftliche Hilfen sind zweckgebunden und die Auszahlung erfolgt noch Absprache. Den Entscheid zur Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe und die Höhe des Betrages fällt der Sozialdienst. Alimentenbevorschussung Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht erfüllen, leistet die Vormundschaftsbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde Hilfe. Auf Gesuch hin werden die Alimente monatlich bevorschusst und die Gemeinde fordert beim säumigen Elternteil die Alimente ein. Bevorschussung von Versicherungsleistungen Wenn Sie arbeitslos, behindert oder krank sind und Ihre Versicherung erst mit Verzögerung Leistungen erbringt, kann eine Bevorschussung ausgerichtet werden. Zuschuss noch Dekret Wenn Sie Bezügerin/Bezüger einer AHV- oder IV-Rente sind und trotz Ergänzungsleistungen Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, richtet der Kanton Bern Zuschüsse aus. Lohn- oder Rentenverwaltung Sind Sie nicht in der Lage, Ihr Einkommen selbständig einzuteilen, verwalten wir auf Ihren Wunsch Ihr Geld. | |
| Vormundschaftswesen | Es gibt Situationen, in denen freiwillige Beratung nicht reicht, in
denen Schwächere Schutz und Unterstützung von Gesetzes her benötigen.
In solchen Fällen übernehmen wir Vormundschaften und Beistandschaften,
die von den Betroffenen auf eigenes Begehren gestellt oder von der
Vormundschaftsbehörde verfügt werden. | |
| Kinder- und Jugendhilfe | Wir klären ab, schreiben Berichte und stellen Antrag bei: – Kindesschutzmassnahmen – Kindesgefährdungen – Kindsmisshandlungen – Aufhebung der elterlichen Obhut – Heim- oder Familienplatzierungen – Kinderzuteilung im Ehescheidungsverfahren – Errichtung von Beistandschaften und Vormundschaften – Adoptionen – Namensänderungen | |
| Pflegekinderaufsicht | Für die Gemeinden Belp, Gelterfingen, Gerzensee, Kaufdorf und Kehrsatz übernehmen wir die Abklärung der Tages- und Familienpflegeplätze und stellen der Vormundschaftsbehörde den Antrag zur Erteilung einer Pflegebewilligung. |
03.08.2010
Pilzkontrolle 2010 in Belp
Die Pilzkontrollstelle in Belp ist ab 8. August bis Ende Oktober jeweils am Mittwoch, Samstag und Sonntag zwischen 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Dorfschulhaus...
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Agenda Verwaltung
Wochenmarkt / Monatsmarkt
19.11.2009 – 31.12.2010
Jeden Samstag von 8 - 12 Uhr
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Gemeindeversammlungen 2010
16.02.2010 – 03.12.2010
Im aktuellen Jahr finden die folgenden Gemeindeversammlungen statt:
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03.08.2010 – 31.10.2010
Die Pilzkontrollstelle im Dorfschulhaus Belp ist ab dem 8. August 2010 bis Ende Oktober 2010 wieder geöffnet.
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Agenda Kultur & Märkte
Die nächsten Anlässe:
Schlag-Züüg 2010.
Sa 18.09.10
ein einmaliges Konzert von Drummer und Perkussionisten der Musikschule Region Gürbetal. Herzlich willkommen im Aaresaal Dorfzentrum Belp. Eintritt frei.
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D Märitorgele
Sa 16.10.10
Das Orgelcafé
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Klavierrezital mit Gabriel Arnold.
So 24.10.10
Klavierrezital mit Gabriel Arnold. Der Kulturverein lädt herzlich ein in die Campagne Oberried an der Seftigenstrasse 120 in Belp.
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