Gemeindeverwaltung Belp, Gartenstrasse 2, 3123 Belp, Tel. 031 818 22 22, info@belp.ch
Soziales und Gesundheit | Regionaler Sozialdienst Belp RSB
Das geografische Gebiet des RSB   Der Regionale Sozialdienst Belp ist zuständig für folgende Gemeinden: Belp, Belpberg, Gelterfingen, Gerzensee, Kaufdorf, Kehrsatz, Toffen und Wald.
Wer sich von uns beraten lassen kann   Alle Einwohner und Einwohnerinnen der oben genannten RSB-Gemeinden können die Dienstleistungen des Sozialdienstes kostenlos in Anspruch nehmen. Wir beraten Einzelpersonen, Paare und Familien der angeschlossenen Einwohnergemeinden, unabhängig ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Religion.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 031 818 22 60.
Ihre Rechte   Amtsgeheimnis
Die MitarbeiterInnen der RSB sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Die Sozialhilfebehörde hat im Rahmen ihrer Controllingfunktion Akteneinsichtsrecht.

Akteneinsicht
Sie haben das Recht, in Ihre Akte Einsicht zu nehmen und die schriftlichen Aufzeichnungen über Gespräche, Vorkommnisse und Überlegungen der Sozialarbeiterin oder des Sozialarbeiters zu lesen. Melden Sie das Begehren nach Akteneinsicht Ihrer Sozialarbeiterin oder Ihrem Sozialarbeiter.

Beschwerdemöglichkeiten
Wenn Sie mit der Arbeitsweise der Sozialarbeiterin oder des Sozialarbeiters nicht einverstanden sind, können Sie sich an die Regionale Sozialkommission wenden. Sind Sie mit einem Entscheid des Sozialdienstes nicht einverstanden, ist der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland für Beschwerden zuständig.
Wo wir Beratung anbieten – Überblick   Wir bieten Beratung an
– in allgemeinen Lebensfragen
– in finanzielle Fragen (Beratung und Unterstützung)
– bezüglich Vormundschaftswesen
– wenn es um Kinder- und Jugendhilfe geht

Allgemeine Lebensfragen   Wir bieten Ihnen Sozialberatung an. Sie selber bestimmen, wann und wie lange Sie Beratung oder Betreuung wünschen. D. h. in gemeinsamer Absprache wird individuell festgelegt, wie lange und in weicher Form Sie Beratung oder Betreuung in Anspruch nehmen möchten.

Wenn Sie z. B...
 ...Probleme mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen haben.
 ...unter Spannungen oder Streit in Ihrer Partnerschaft leiden.
 ...verunsichert sind, weil Sie nicht mehr wissen, was gute Erziehung ist.

Wir vermitteln Kontakte zur richtigen Fachstelle.
Finanzielle Beratung/ wirtschaftliche Hilfe   Budgetberatung
Sie können sich unverbindlich zu einer Budgetberatung anmelden. Wir helfen Ihnen, ihr Einkommen einzuteilen und beraten Sie in Verschuldungssituationen.

Wirtschaftliche Hilfe
Sind alle möglichen Hilfsquellen ausgeschöpft, kann wirtschaftliche Hilfe durch die Gemeinde geleistet werden. Die Höhe der wirtschaftlichen Hilfe  richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und wird nach vorgegebenen Ansätzen berechnet. Ausbezahlte wirtschaftliche Hilfen sind zweckgebunden und die Auszahlung erfolgt noch Absprache. Den Entscheid zur Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe und die Höhe des Betrages fällt der Sozialdienst.

Alimentenbevorschussung
Wenn Vater oder Mutter ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht erfüllen, leistet die Vormundschaftsbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde Hilfe. Auf Gesuch hin werden die Alimente monatlich bevorschusst und die Gemeinde fordert beim säumigen Elternteil die Alimente ein.

Bevorschussung von Versicherungsleistungen
Wenn Sie arbeitslos, behindert oder krank sind und Ihre Versicherung erst mit Verzögerung Leistungen erbringt, kann eine Bevorschussung ausgerichtet werden.

Zuschuss noch Dekret
Wenn Sie Bezügerin/Bezüger einer AHV- oder IV-Rente sind und trotz Ergänzungsleistungen Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, richtet der Kanton Bern Zuschüsse aus.

Lohn- oder Rentenverwaltung
Sind Sie nicht in der Lage, Ihr Einkommen selbständig einzuteilen, verwalten wir auf Ihren Wunsch Ihr Geld.
Vormundschaftswesen   Es gibt Situationen, in denen freiwillige Beratung nicht reicht, in denen Schwächere Schutz und Unterstützung von Gesetzes her benötigen. In solchen Fällen übernehmen wir Vormundschaften und Beistandschaften, die von den Betroffenen auf eigenes Begehren gestellt oder von der Vormundschaftsbehörde verfügt werden.
Kinder- und Jugendhilfe   Wir klären ab, schreiben Berichte und stellen Antrag bei:
– Kindesschutzmassnahmen
– Kindesgefährdungen
– Kindsmisshandlungen
– Aufhebung der elterlichen Obhut
– Heim- oder Familienplatzierungen
– Kinderzuteilung im Ehescheidungsverfahren
– Errichtung von Beistandschaften und Vormundschaften
– Adoptionen
– Namensänderungen
Pflegekinderaufsicht   Für die Gemeinden Belp, Gelterfingen, Gerzensee, Kaufdorf und Kehrsatz übernehmen wir die Abklärung der Tages- und Familienpflegeplätze und stellen der Vormundschaftsbehörde den Antrag zur Erteilung einer Pflegebewilligung.
News Soziales Gesundheit

03.08.2010
Pilzkontrolle 2010 in Belp
Die Pilzkontrollstelle in Belp ist ab 8. August bis Ende Oktober jeweils am Mittwoch, Samstag und Sonntag zwischen 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Dorfschulhaus...
mehr>

 

Agenda Verwaltung

Wochenmarkt / Monatsmarkt
19.11.2009 – 31.12.2010
Jeden Samstag von 8 - 12 Uhr
mehr>

Gemeindeversammlungen 2010
16.02.2010 – 03.12.2010
Im aktuellen Jahr finden die folgenden Gemeindeversammlungen statt:
mehr>


03.08.2010 – 31.10.2010
Die Pilzkontrollstelle im Dorfschulhaus Belp ist ab dem 8. August 2010 bis Ende Oktober 2010 wieder geöffnet.
mehr>

 

Agenda Kultur & Märkte

Anlässe suchen >

Die nächsten Anlässe:

Schlag-Züüg 2010.
Sa 18.09.10
ein einmaliges Konzert von Drummer und Perkussionisten der Musikschule Region Gürbetal. Herzlich willkommen im Aaresaal Dorfzentrum Belp. Eintritt frei.
mehr>

D Märitorgele
Sa 16.10.10
Das Orgelcafé
mehr>

Klavierrezital mit Gabriel Arnold.
So 24.10.10
Klavierrezital mit Gabriel Arnold. Der Kulturverein lädt herzlich ein in die Campagne Oberried an der Seftigenstrasse 120 in Belp.
mehr>

 

Gemeindeverwaltung CH-3123 Belp | Impixlum