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Belp von A – Z

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Vormundschaft

Unsere Hauptaufgabe

Die Vormundschaftsbehörde hat sich mit vormundschaftlichen Massnahmen für Kinder und Erwachsene zu befassen.

Gesucht: Personen für vormundschaftliche Betreuung

Auch in unserer Gemeinde gibt es Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie ganze Familien mit Problemen, für deren Lösung sie auf die Unterstützung, Hilfe und Fürsorge ihrer MitbürgerInnen angewiesen sind.

Wir suchen deshalb Frauen und Männer, die ihre Fähigkeiten, ihre Lebenserfahrung und Hilfsbereitschaft einem Mitmenschen in Schwierigkeiten freiwillig und ehrenamtlich zur Verfügung stellen wollen. Leider gestaltet sich die Suche nach solchen Personen immer schwieriger. Obschon für alle mündigen Bürger zwischen 18 und 60 Jahren eine allgemeine Pflicht zur Übernahme einer Beistand-, Beirat- oder Vormundschaft besteht, verzichten wir im Interesse der betreuten Personen auf die zwangsweise Verpflichtung, ein solches Amt zu übernehmen.
Vielmehr rufen wir hiermit alle interessierten Frauen und Männer dazu auf, sich unter Telefon 031 818 22 66, Herr Martin Schlapbach, oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Belp, Gartenstrasse 2, 3123 Belp zu melden.

Gerne informieren wir Sie persönlich und detaillierter über die verschiedenen Möglichkeiten.

  Einwohnergemeinde Belp | Gartenstrasse 2 | 3123 Belp | Telefon 031 818 22 22 | info@STOP-SPAM.belp.ch | RSS