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Ortsplanung Belp, der Gemeinderat beschliesst wesentliche Änderungen

13.07.2021

Im Nachgang zur öffentlichen Auflage ist die Gemeinde in 58 Verhandlungen auf die insgesamt 120 Einsprachen gegen die Ortsplanungsrevision (OPR) eingegangen. Nach Abschluss der Verhandlungen hat der Gemeinderat wesentliche Änderungen an der Planung beschlossen. Die Geschossigkeit auf der Hochhausparzelle wird wesentlich reduziert. Auf die Spezialzone Güter-/Sägetstrasse wird gänzlich verzichtet. Die Einsprechenden gegen den Zonenplan Gewässerräume werden unterstützt. Auch der definitive Abstimmungsmodus wurde festgelegt.

In den Einspracheverhandlungen um die OPR haben die Vertreter der Gemeinde den Einsprechenden gut zugehört. Es sind planerische Massnahmen erkannt worden, die von der unmittelbar betroffenen Bevölkerung nicht verstanden werden. Die Protokolle der Verhandlungen sind dem Gemeinderat zugänglich gemacht worden. Dieser hat seinen Handlungsspielraum kurz vor der Urnenabstimmung genutzt und die Zonenpläne wie auch das Baureglement (die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend ausgeführt) angepasst. Der Gemeinderat kommt damit vielen Einsprechenden entgegen.

Areal Steinbach (Parzelle Hochhaus)
Im Bereich der früheren Migros-Filiale soll eine Wohnüberbauung entstehen. Das qualitätssichernde Verfahren hat für die drei Sektoren maximale Geschossigkeiten von 7/ 5/ 4 gezeigt.
In den Einspracheverhandlungen ist heftig kritisiert worden, mit diesen Geschossigkeiten werde dem Quartiercharakter nicht Rechnung getragen. Aufgrund dieser Reaktionen hat der Gemeinderat die maximalen Geschossigkeiten wesentlich reduziert. Das Mass der Reduktion wird aktuell noch mit der Grundeigentümerin bzw. dem Planerteam abgesprochen und der Bevölkerung in einer separaten Mitteilung eröffnet. Auch aufgrund von Einsprachen werden gegenüber der Hofsiedlung minimale Grenzabstände von 6 Meter ins Baureglement aufgenommen.
Beim angrenzenden Grundstück Nr. 1930 (Café Steinbach) wird auf eine Aufzonung auf 4 Vollgeschosse (W4) verzichtet. Das Grundstück verbleibt in der Zone W2. Es ist von den Einsprechenden nicht verstanden worden, dass im Quartier ein einzelnes Grundstück eine Aufzonung erfahren soll, ohne dass eine planerische Betrachtung des Quartiers erfolgte.

Spezialzone Güter-/Sägetstrasse
Die Gemeinde hat im Gebiet in Bahnhofnähe, wo sich auch die Gemeindeverwaltung befindet, eine Arealentwicklung durchgeführt. Dies mit dem Ziel, für dieses kleinparzellierte Gebiet an zentraler Lage eine passende Bauordnung zu finden. Die neue Bauordnung wurde von der Gemeinde als eine günstige Option für die Anwohnerinnen und Anwohner eingeschätzt. In einer Sammeleinsprache hat sich ein grosser Teil der betroffenen Grundstückeigentümerinnen und Grundstückeigentümer klar gegen die neue Bauordnung ausgesprochen. Der Gemeinderat verzichtet deshalb auf die Umzonung der Spezialzone Güter-/Sägetstrasse.

Gewässerräume
Das revidierte Gewässerschutzgesetz verlangt von den Kantonen die Ausscheidung von Gewässerräumen entlang aller oberirdischen Gewässer. Die Gemeinde Belp ist auf dem Gemeindegebiet zuständig für die Festlegung des Gewässerraumes. Der Kanton prüft und genehmigt die definierten Gewässerräume. In Belp bewirtschaften viele Landwirtschaftsbetriebe Flächen in der Nähe oder am Gewässerraum. Durch das revidierte Gewässerschutzgesetz, wurden bewirtschaftete Flächen oder Bewirtschaftungswege in den Gewässerraum aufgenommen. Viele betroffene Landwirtinnen und Landwirte haben gegen die in der Auflage festgelegten Gewässerräume Einsprache erhoben, da durch die neu definierten Gewässerräume teilweise grosse Abschnitte nur noch sehr eingeschränkt bewirtschaftet werden dürfen. Der Gemeinderat unterstützt die Einsprechenden und passt den Zonenplan Gewässerräume dort wo möglich an.

Abstimmungsmodus
Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, die OPR am 26. September 2021 dem Volk zum Beschluss vorzulegen. Es wird eine Hauptvorlage geben, enthaltend die Zonenpläne Siedlung, Landschaft, Naturgefahren und Gewässerräume, sowie das Baureglement. Im Zonenplan Siedlung und im Baureglement werden die folgenden Gebiete „ausgeschnitten“ sein: ZPP Nr. XVIII Eichholzweg, ZPP Nr. XXII Traube und ZPP Nr. XXIII Muracher. Damit kann die Bevölkerung über die grösseren Siedlungserweiterungen sowie die Gebiete mit den höchsten zulässigen Geschossigkeiten separat abstimmen. Die Abstimmungsbotschaft wird klar und einfach über den Abstimmungsmodus orientieren.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit den beschlossenen Anpassungen den Puls der Bevölkerung aufgenommen zu haben. Die OPR berücksichtigt die ausgezeichnete Lage unserer attraktiven Agglomerationsgemeinde, bewahrt und stärkt aber den Dorfcharakter. Die Planung legt im Dorfzentrum den Grundstein für ein innovatives Miteinander von Privaten und der Gemeinde und zur Entwicklung der Schulanlage Dorf.

Informationsvideos
Ortsplanung
Areal Traube
Areal Muracher
Areal Aemmenmatt

Aktuelles

  • 17.04.2024  Auflage des Protokolls der a.o. Versammlung vom 21. März 2024

    Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 21. März, Auflage des Protokolls vom 19. April - 8. Mai 2024
  • 11.04.2024  Leitung Familien (50%)

    Die Abteilung Familie und Bildung und die Schulen Belp setzen sich täglich für Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und ein gesundes Miteinander ein. Für die Funktion "Leitung Familien" suchen wir per 1. August 2024 eine integrative und lösungsorientierte Persönlichkeit.
  • 10.04.2024  Belper Jahrmarkt

    Am 3. Mai findet der traditionelle Belper Jahrmarkt statt. Der Markt findet von 9-18 Uhr rund um den Dorfplatz statt. Über 80 Aussteller sind mit dabei.
  • 09.04.2024  Sachbearbeiter/in Schulsekretariat (50-80%)

    Für das Schulsekretariat suchen wir per 1. Juni 2024 oder nach Vereinbarung zwei neue Teamkolleginnen und Teamkollegen. Eine abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit in einem lebendigen Umfeld.
  • 02.04.2024  Öffentliche Mitwirkungs- und Planauflage; Aufhebung der kantonalen Strassenbaulinien

    Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 1. Februar 2024 (SG) die Pläne für die Aufhebung von nicht mehr benötigten kantonalen Strassenbaulinien im Perimeter der Gemeinde Belp vom 2. April bis 3. Mai 2024 auf. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren im Sinne von Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) durchgeführt.
 
 

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