08.04.2022
Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die überarbeitete Ortsplanungsrevision (bestehend aus Baureglement, Zonenplan Siedlung, Zonenplan Landschaft, Zonenplan Naturgefahren und Zonenplan Gewässerräume) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 8. April bis 9. Mai 2022 in der Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf www.belp.ch stehen ebenfalls alle Unterlagen zur Einsicht bereit.
An folgenden Daten werden zusätzlich Sprechstunden angeboten. Eine telefonische Voranmeldung ist obligatorisch (Tel. 031 818 22 40):
- Mittwoch, 13. April 2022 17:00 bis 20:00 Uhr
- Mittwoch, 27. April 2022 17:00 bis 20:00 Uhr
- Dienstag, 3. Mai 2022 17:00 bis 20:00 Uhr
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp einzureichen.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, welche Person befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen in den Kalenderwochen 21 und 22 durchzuführen.
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
031 818 22 22
info@belp.ch
Mo | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr |
Di | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Mi | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Do | Vormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr |
Fr | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr |