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Umsetzung Tempo 30 im Dorfkern

12.07.2022

Im Mai und Juni wurden alle Markierungsarbeiten durchgeführt und die Signalisation für die Einführung von Tempo 30 montiert. Die Arbeiten wurden in mehreren Etappen ausgeführt, infolge Witterung kam es zu verschiedenen Verzögerungen. Ende Juni konnten alle Massnahmen abgeschlossen werden. Mit Abschluss der Arbeiten gilt im Dorfkern Tempo 30.

Zur Umsetzung von Tempo 30 im Dorfkern wurden folgende Massnahmen getroffen:

Auf den Hauptachsen sind die Fussgängerstreifen beim Dorfschulhaus, beim Friedhofweg und beim Bahnübergang sowie bei den Zoneneingängen weiterhin vorhanden. Die restlichen Fussgängerstreifen wurden entfernt. Wo Fussgängerstreifen vorhanden sind, gilt die übliche Verkehrsregel «Fussgänger haben Vortritt».

Neuer Mittelstreifen
Neuer Mittelstreifen

Bei der Bahnhofstrasse und der Dorfstrasse fällt der veränderte Mittelstreifen auf. Beim neuen Mittelstreifen handelt es sich um eine farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen (FGSO). Sie dient ausschliesslich der optischen Gestaltung des Strassenraums oder dem Anpassen des Erscheinungsbilds des Strassenraums an die Nutzungsansprüche. Der Mittelstreifen darf grundsätzlich überall befahren werden, zum Beispiel beim Abbiegen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Sperrfläche oder Sicherheitslinie.

Querungsflächen
Querungsflächen

Bei der Bahnhofstrasse und der Dorfstrasse wurden zudem Querungsflächen signalisiert. Bei Querungsflächen sind im Mittelstreifen zusätzliche Pfosten montiert. Diese Pfosten verhindern das Befahren des Mittelstreifens und erleichtert den Fussgängern das Queren der Fahrbahn.

Tempo 30

Allgemeine Grundsätze
In Tempo-30-Zonen haben Fahrzeuglenkende gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern Vortritt, ermöglichen ihnen jedoch das Überqueren der Strasse in angemessener Weise. Durch die tiefere Geschwindigkeit und weniger Verkehr in den Zonen wird es einfacher, auf die andere Strassenseite zu gelangen. Fussgänger sollen die Strasse an denjenigen Stellen überqueren können, wo sie sich am sichersten fühlen und wo die besten Sichtverhältnisse vorherrschen.

So verhalten Sie sich zu Fuss
In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren (sofern es innerhalb von 50 m keinen Fussgängerstreifen hat), aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen:

So verhalten Sie sich am Steuer
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen. Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend. Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden. Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.

Gesetzliche Vorschriften in Tempo-30-Zonen

  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
  • Fahrzeuge haben Vortritt.
  • Es gilt Rechtsvortritt. Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen.
  • Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
  • Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen, Heime).


Einwohnergemeinde Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, 031 818 22 40

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