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Geschossigkeiten im Areal Steinbach (Hochhausparzelle)

30.07.2021

Der Gemeinderat hat angekündigt, die Geschossigkeiten der ergänzenden Neubauten zum bestehenden Hochhaus nochmals zu überdenken. Das Resultat liegt vor und wird verbindlich festgelegt: Die maximale Geschossigkeit soll je nach Sektor 5, 4 und 3 Vollgeschosse (vorher 7 / 5 / 4) betragen. Zur Hofsiedlung soll zudem ein minimaler Grenzabstand von 6 Meter festgelegt werden. Damit kommt der Gemeinderat den Einsprechenden in weiten Teilen entgegen.

Nach dem Umzug der Migros-Filiale im Jahr 2017 liegt das Areal neben dem bestehenden Hochhaus brach. In einem qualitätssichernden Verfahren ist ein Konzept einer künftigen Be-bauung entwickelt worden. Das Verfahren hat gezeigt, dass Punktbauten die beste Variante darstellen. In der Folge wurde die Geschossigkeit geklärt und mit Blick auf das Hochhaus und unter Berücksichtigung der verkehrstechnisch sehr guten Lage auf 7, 5 und 4 Vollgeschosse definiert. Diese Geschossigkeiten sind in den Einspracheverhandlungen nach der öffentlichen Auflage heftig kritisiert worden. Der Charakter der umliegenden Quartiere sei zu wenig in Betracht gezogen worden.

Der Gemeinderat hat auf diese Kritik reagiert und mit der AXA als Grundeigentümerin Kontakt aufgenommen. Das Ziel einer Reduktion der Geschossigkeiten ist dann mit den feder-führenden Architekten diskutiert worden. Das Resultat kommt den Anliegen der Einsprechenden entgegen: Die Grundidee des Konzepts mit abgestuften Punktbauten funktioniert auch mit 5-, 4- und 3-geschossigen Neubauten. Weiter zeigt die Überprüfung, dass die Festlegung eines minimalen Grenzabstands zur östlichen Seite von 6 Meter keine Einschränkung eines künftigen Projekts darstellt.

Über die Bestimmungen zur Überbauung der Hochhausparzelle beschliessen die Stimmberechtigen der Gemeinde Belp am 26. September 2021 im Rahmen der Abstimmung zur neuen Ortsplanung.

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