Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

10.07.2026

Ab sofort gilt in unserem Verwaltungskreis Bern-Mittelland ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

In unserem Verwaltungskreis Bern-Mittelland gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf und betrifft Feuer im Wald sowie im Umkreis von 50 Metern.

Ebenfalls in Kraft ist das Feuerverbot in den Verwaltungskreisen Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau. Die Waldbrandgefahr wird dort als gross beurteilt.

Im Berner Oberland und im Verwaltungskreis Thun ist die Waldbrandgefahr erheblich.
Dort gilt: Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen, mit grösster Vorsicht und nie bei Wind.

Bitte Feuer immer beaufsichtigen, Funkenwurf sofort löschen und die Anweisungen der Behörden beachten.

Die Lage wird am Donnerstag, 16. Juli 2026, neu beurteilt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.be.ch/waldbrandgefahr

Merkblatt des Kantons Bern: Was gilt bei Feuerverboten?

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