Informationen aus dem Gemeinderat

14.11.2025

Beschlüsse des Gemeinderats aus der Sitzung vom 30. Oktober 2025

Einführung von VERD in Belp

VERD ist ein neues Zahlungsmittel aus der Region und möchte sich schweizweit etablieren. Das Besondere daran ist, dass bei jeder Transaktion mit VERD ein kleiner Teil zurück in die Gemeinden fliesst. Diese können das gesammelte Geld für gemeinschaftliche Projekte einsetzen, die den Zusammenhalt stärken. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren VERD-Gemeindetopf aktiviert. Der Gemeinderat ist von der Grundidee überzeugt und möchte mithelfen, das neue Zahlungsmittel zu verbreiten. Er hat die Aktivierung des Belper Gemeindetopfs beschlossen und die einmaligen Aktivierungskosten von CHF 2'670 gutgeheissen. Der Gemeindepräsident wurde beauftragt, die Etablierung in Belp in Zusammenarbeit mit dem Belper Gewerbe und den Verantwortlichen von VERD aufzugleisen. Weitere Informationen zu VERD finden Sie unter www.verd.swiss.

Sportangebote für Kinder und Jugendliche

Der Gemeinderat von Belp fördert Sportangebote für Kinder und Jugendliche, die von Vereinen und Lehrpersonen im Rahmen des freiwilligen Schulsports und des Angebots der Schule angeboten werden Die bestehenden Richtlinien zum freiwilligen Schulsport von 2002 werden aufgehoben. Die Abteilung Familie und Bildung (FaBi) wird mit der Erstellung von neuen, zeitgemässen Richtlinien beauftragt. Ziel ist es, die Teilnahme der Jugendlichen an Sportangeboten zu steigern, die Mitwirkung der Vereine am Angebot zu erhalten und die Bedingungen für Sportangebote im Rahmen des Angebots der Schule zu klären.

Revision Gebührenverordnung per 1. Januar 2026

Der Gemeinderat hat die Revision der Gebührenverordnung beschlossen,. Sie tritt ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Aufwandgebühren: Die Gebühren in Artikel 3, Buchstabe a, werden um CHF 5 auf CHF 85 angehoben.
  • Anpassung in Artikel 5: Streichung Absatz 4.
  • Erhöhung der Hundetaxe: Die Hundetaxe gemäss Artikel 7 wird um CHF 20 auf CHF 100 erhöht.
  • Überarbeitung der Anhänge I - VI: Die Anhänge wurden entsprechend der Aufgabenzuteilung der jeweiligen Abteilungen überarbeitet und ergänzt.

Hier die revidierte Gebührenverordnung.

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