Beschlüsse aus der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026
19.06.2026
An der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Belp haben 72 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger bzw. 0,90 % teilgenommen.
Es wurden folgende Geschäfte behandelt:
Traktandum 1: Jahresrechnung 2025; Genehmigung: Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Versammlung die Jahresrechnung 2025 genehmigt.
Traktandum 2: Auflösung Gemeindeverband ARA Region Belp; Genehmigung: Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Versammlung die Auflösung des Gemeindeverbands ARA Region Belp genehmigt.
Traktandum 3: Gesamtrevision Personalreglement; Genehmigung: Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Versammlung die Gesamtrevision des Personalreglements genehmigt.
Traktandum 4: Teilrevision Gemeindeordnung, Artikel 20 und Anhang 1; Genehmigung: Mit grossem Mehr ohne Gegenstimme hat die Versammlung die Teilrevision der Gemeindeordnung, Artikel 20 und Anhang 1, genehmigt.
Traktandum 5: Gemeindeinitiative «Für einen Rahmenkredit zur Einführung von verkehrsberuhigten Massnahmen in Wohngebieten (Tempo-30-Zonen)»; Kenntnisnahme der Kreditabrechnung: Ohne Wortmeldung nimmt die Versammlung die Kreditabrechnung zur Kenntnis.
Traktandum 6: Verschiedenes, Orientierungen
- Gemeinderätin Kristin Arnold Zehnder informiert über die privat organisierte Zwischennutzung des Areals rund um den Kindergarten Kefigässli, welches Jugendlichen vorübergehend als Freiraum und Treffpunkt zur Verfügung steht.
- Gemeindepräsident Stefan Neuenschwander orientiert über das weitere Vorgehen und den aktuellen Planungsstand zur Realisierung des Mehrzweckgebäudes mit Parkanlage und Spielplatz im Dorf.
- Gemeindepräsident Stefan Neuenschwander verabschiedet Ueli Jost als Verwaltungsratspräsidenten und Raphel Häring als Verwaltungsrat der Energie Belp AG. Er begrüsst den neuen Verwaltungsratspräsidenten René Oester, welcher am 17. Juni 2026 an der Generalversammlung der EBAG gewählt wurde.
- Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 3. Dezember 2026, statt.
Rechtsmittel: Gegen die gefassten Beschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 67a Abs. 1 und 2 VRPG).