Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung

30.12.2025

Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2025 die neue Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung, inkl. Anhang 1, genehmigt. Sie tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Gemeinderat gibt gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass die Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung revidiert wurde.

Die Anpassungen (Artikel 1, 2, 3, 4, 5 und 7 sowie Anhang 1 «Stundenlöhne») wurden im Gemeinderat am 18. Dezember 2025 genehmigt.

Die neue Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzt die per 1. Januar 2023 in Kraft getretene Verordnung vom 20. Oktober 2022.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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