Änderung Überbauungsordnung ZPP Nr. I "Seftigenstrasse"
Das Wohnheim Belp liegt oberhalb des Dorfzentrums und des Bahnhofareals an der Seftigenstrasse. Das Areal umfasst die Grundstücke Gbbl.-Nrn. 93 und 3022 sowie den mit Parkplätzen besetzten Teil des Grundstück Gbbl.-Nr. 3055. Die Fläche beträgt gut 5'900 m2. Auf dem Areal steht heute das sich im Eigentum der gemeinnützigen Stiftung Serena befindliche und durch die Domicil Bern AG geführte Wohnheim Belp.
Die Parzelle Belp Gbbl.-Nr. 93 liegt im Eigentum der Einwohnergemeinde Belp. Die Stiftung des Vereins für das Alter Sektion Bern-Stadt Bern (heute Stiftung Serena) verfügt über das Baurecht und ist ihrer-seits Grundeigentümerin der Parzelle Belp Gbbl.-Nr. 3022. Das Grundstück Belp Gbbl.-Nr. 3055 befindet sich im Eigentum der Stockwerkeigentümerschaft der Parzellen Belp Gbbl.-Nrn. 3150 und 3151.

Luftbild mit amtlicher Vermessung (Quelle: Geoinformation Bern-Mittelland)
Die Stiftung Serena beabsichtigt auf dem Areal einen Ersatzneubau zu realisieren. In den Jahren 2018 und 2019 wurde im Hinblick auf das Neubauvorhaben ein Studienauftrag veranstaltet, aus welchem die Studie der Matti Ragaz Hitz Architekten als Siegerprojekt hervorging. Basierend auf diesem Ergebnis und im Rahmen der bereits mit der Ortsplanungsrevision angepassten Bestimmungen im Baureglement der Einwohnergemeinde Belp soll nun die bestehende Überbauungsordnung angepasst werden.