28.05.2021
Die fünftägige Frist, welche die Gemeinde den Fahrenden gegeben hat, wird verstreichen, ohne dass die Fahrenden den Platz verlassen werden. Trotz intensiven Bemühungen der Gemeinde konnte noch kein alternativer Platz gefunden werden.
Die am Pfingstmontag als Sofortmassnahme erteilte Bewilligung läuft am Freitag, 28. Mai, ab. Die Gemeinde hat den Fahrenden nun ein Ultimatum gestellt, die Gemeinde Belp bis 4. Juni 2021 zu verlassen.
Die Fahrenden und die Gemeinde werden die Suche nach einem Standort intensivieren.
Eine polizeiliche Räumung ist zurzeit nicht möglich. Das Areal ist sauber und geordnet. Die Polizei meldet während der bisherigen Aufenthaltszeit keine Auffälligkeiten.
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
3123 Belp
031 818 22 22
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Mo | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr |
Di | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Mi | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr |
Do | Vormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr |
Fr | 8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr |