Öffentliche Mitwirkungsauflage – Änderung Baureglement und Zonenplan Siedlung (Zone mit Planungspflicht Amtschreibermatte) mit Überbauungsordnung

10.09.2025

Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung von Baureglement und Zonenplan Siedlung (Zone mit Planungspflicht Amtschreibermatte) mit Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung von Baureglement und Zonenplan Siedlung (Zone mit Planungspflicht Amtschreibermatte) mit Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Akten liegen vom 12. September bis 13. Oktober 2025 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während der Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf www.belp.ch stehen ebenfalls alle Unterlagen zur Einsicht bereit.

Eine öffentliche Orientierung findet am Montag, 15. September 2025, 19 Uhr, im Aaresaal, Restaurant Kreuz, Belp, statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeinde Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp, oder an bauabteilung@belp.ch zu richten.

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