Öffentliche Planauflage – Änderung Überbauungsordnung ZPP Nr. I "Seftigenstrasse"

27.02.2026

Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung ZPP Nr. I "Seftigenstrasse" zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen vom 27. Februar bis 30. März 2026 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Hier stehen ebenfalls alle Unterlagen zur Einsicht bereit.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp einzureichen.

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