Öffentliche Auflage von Amtes wegen nach Art. 61 Abs. 3 BauG betreffend Ergänzung Gewässerraum im Gebiet «Hintere Au»
01.04.2026
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung beabsichtigt, den von den Stimmberechtigten der Gemeinde Belp am 27. November 2022 beschlossenen Zonenplan Gewässerraum von Amtes wegen zu ergänzen bzw. anzupassen.
Das Gebiet «Hintere Au» ist gestützt auf Art. 41a Abs. 1 Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; GSchV) in den Gewässerraum der Aare zu integrieren.
Gemäss Art. 61 Abs. 3 BauG hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung vor Änderung einer Planung die Gemeinde sowie die Betroffenen anzuhören. Die Anhörung erfolgt mittels vorliegender Publikation.
Während der Frist vom 2. April 2026 bis 4. Mai 2026 können die Akten bei der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, 2. Stock, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, eingesehen werden. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage des AGR sowie hier verfügbar.
Einsprachen gegen die geplante Änderung sind während dieser Frist schriftlich und begründet zuhanden des Amtes für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Eingaben als Einsprachen behandelt werden und zudem zwingend Voraussetzung für eine spätere Beschwerdeerhebung bilden.
Bern, 01.04.2026
Amt für Gemeinden und Raumordnung