Verordnung über die Gebühren und die Hundetaxe (Gebührenverordnung), inkl. Anhänge I - VI

17.04.2026

Die neue Gebührenverordnung tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.

Der Gemeinderat gibt gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass die Verordnung über die Gebühren und die Hundetaxe (Gebührenverordnung) im Rahmen der Teilrevision genehmigt wurde.

Durch den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 19. März 2026 wurde das Marktreglement der Gemeinde Belp aufgehoben. Die Gebühren für den «Markt» wurden infolgedessen in die Gebührenverordnung integriert, und zwar in Ziffer 2 des Anhangs I (Seite 5), Tarif über die Gebühren der Abteilung Generationen und Soziales.

Die neue Gebührenverordnung tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 18. Mai 2026, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Gebührenverordnung vom 02.04.2026, gültig ab 01.07.2026

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen