Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung

17.04.2026

Die neue Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung tritt per 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ersetzt die per 1. Januar 2026 in Kraft getretene Verordnung vom 18. Dezember 2025.

Der Gemeinderat gibt gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 bekannt, dass die Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung – im Zusammenhang mit der Aufhebung des Marktreglements / Kommission – revidiert wurde.

Die Anpassungen von Artikel 2 (Löschung Abs. 1 Bst. d) und 9 (Änderung) wurden im Gemeinderat am 2. April 2026 genehmigt.

Die neue Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung tritt per 1. Juli 2026 in Kraft. Sie ersetzt die per 1. Januar 2026 in Kraft getretene Verordnung vom 18. Dezember 2025.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 18. Mai 2026, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Verordnung über die privatrechtliche Anstellung und Funktionenentschädigung 02.04.2026



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