Öffentliche Mitwirkungsauflage: Änderung Überbauungsordnung Nr. 7 "Dorfzentrum Belp"

06.03.2026

Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Nr. 7 "Dorfzentrum Belp" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Akten liegen vom 06. März bis 06. April 2026 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Hier stehen ebenfalls alle Unterlagen zur Einsicht bereit.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeinde Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp oder an bbtlngblpch zu richten.

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