Kindes- und Erwachsenenschutz

Abklärungen
Wenn eine Gefährdungsmeldung oder Selbstmeldung bei der KESB eingereicht wird, erteilt die KESB dem Sozialdienst einen Abklärungsauftrag. Wir klären die Situation und den Unterstützungsbedarf mit den betroffenen Personen und involvierten Drittpersonen ab und erstellen zu Handen der KESB einen Bericht.

Kindesschutz
Wir sind zuständig, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und dessen Eltern nicht von sich aus für Abhilfe sorgen können. Im Auftrag der KESB betreuen und unterstützen wir betroffene Kinder und Eltern.

Erwachsenenschutz
Wir sind zuständig, wenn Erwachsene nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Im Auftrag der KESB betreuen und unterstützen wir betroffene Erwachsene nach ihren persönlichen Bedürfnissen.

PriMa-Fachstelle
Die Fachstelle für Private Mandatstragende rekrutiert, beratet und unterstützt private Beistandspersonen. Kontakt: Nicole Friedli und Gabriele Müller.

Unterhaltsvereinbarungen
Unverheiratete Eltern können den Unterhalt vertraglich regeln. Der Sozialdienst berät die Eltern bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass beide Eltern eine Vereinbarung ausarbeiten möchten und eine einvernehmliche Vereinbarung angestrebt wird. Die Unterhaltsvereinbarung wird verbindlich, wenn sie von der KESB genehmigt ist. Damit eine Unterhaltsvereinbarung ausgearbeitet werden kann, muss eine von beiden Eltern unterzeichnete Absichtsklärung beim Sozialdienst eingereicht werden.

Gemeinsame elterliche Sorge / Besuchsrecht
Auf freiwilliger Basis unterstützen und beraten wir Eltern bei Fragestellungen rund um die gemeinsame elterliche Sorge oder beim Ausarbeiten einer Vereinbarung über das Besuchsrecht.

Vaterschaftsabklärung und -anerkennung
Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, gilt der leibliche Vater rechtlich erst als der Vater, wenn er das Kind beim Zivilstandsamt anerkannt hat. Jedes Kind hat das Recht auf Kenntnis der Abstammung. Wir unterstützen Eltern auf freiwilliger Basis oder im Auftrag der KESB bei der Anerkennung oder Abklärung der Vaterschaft. Sofern notwendig vertreten wir im Auftrag der KESB die Interessen des Kindes in einer Vaterschaftsklage.

Kontakt
Bereichsleitung Kindes- und Erwachsenenschutz: Lisa Rüfenacht, 031 818 24 60, soziale-dienste@belp.ch

KESB Mittelland Süd
Generationen und Soziales, Regionaler Sozialdienst
Älter werden in Belp, Geburt, Kinder und Jugendliche, Soziale Sicherheit

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