Unentgeltliche Bestattung

Grundsätzlich sind die Bestattungskosten aus dem Nachlassvermögen zu tragen. Falls das Nachlassvermögen die Bestattungskosten nicht deckt, sind diese durch die engsten Angehörigen (Eltern, Kinder, Ehepartner, eingetragene Partnerschaft) zu tragen. Verstirbt eine Person mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Gemeinde Belp und können die Bestattungskosten nicht aus deren Nachlass oder von den engsten Angehörigen bezahlt werden, kann geprüft werden, ob ein Anspruch auf unentgeltliche Bestattung besteht.

Präsidiales und Personal, Präsidiales und Sicherheit
Todesfall

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