Das ältere, zum Teil über 60-jährige Kanalisationsnetz wird noch überwiegend im Mischsystem betrieben. Neuere Leitungen ab Mitte der 70er Jahre wurden, wo möglich, im Trennsystem erstellt. Das öffentliche und private Kanalisationsnetz von über 130 km Länge wird vom Werkhofbetrieb unterhalten und periodisch gereinigt. Zudem gilt es, die über 5'000 Kontrollschächte regelmässig zu kontrollieren und reinigen.
Gesetzliche Grundlagen
Gewässerschutzgesetz (GSchG)
Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG)
Kantonale Gewässerschutzverordnung (KGV)Abwasserentsorgungsreglement (AbwR)
Gebührenreglement zur Abwasserentsorgung
Gebührenverordnung zur Abwasserentsorgung
Gebühren
Einmalige Anschlussgebühren (exkl. MWSt.)
Für die Einleitung des Schmutzabwassers Fr. 830.00 pro Schmutzwasserwert (DU).
Für die Einleitung des Regenabwassers in die öffentlichen Leitungen Fr. 20.00 pro m2 entwässerte Fläche.
Berechnungsblatt Belastungswert (LU) und Schmutzwasserwert (DU)
Wiederkehrende Grundgebühren Schmutzabwasser (exkl. MWSt.)
Für Wohnungen Fr. 80.00 pro Wohneinheit
Für Ein- und Reiheneinfamilienhäuser sowie für Terrassenhäuser Fr. 80.00 pro Wohneinheit
Für Kleinbetrieb Fr. 80.00 pro Betrieb
Für Mittelbetriebe Fr. 150.00 pro Betrieb
Für Grossbetriebe Fr. 250.00 pro Betrieb
Wiederkehrende Grundgebühren Regenabwasser (exkl. MWSt.)
Für Wohnungen Fr. 40.00 pro Wohneinheit
Für Ein- und Reiheneinfamilienhäuser sowie für Terrassenhäuser Fr. 80.00 pro Wohneinheit
Für Kleinbetrieb Fr. 80.00 pro Betrieb
Für Mittelbetriebe Fr. 150.00 pro Betrieb
Für Grossbetriebe Fr. 250.00 pro Betrieb
Für Betriebe, die nur Umlade-/Verladeflächen an öffentliche Leitungen anschliessen, Fr. 40.00 pro Betrieb
Wiederkehrende Verbrauchsgebühren (exkl. MWSt.)
Die Verbrauchsgebühr beträgt Fr. 1.60 pro m3 Wasserverbrauch bzw. pro m3 der eingeleiteten Menge von Reinabwasser.