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Bestellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde Aufenthalt begründen möchten (Nebenwohnsitz), füllen Sie das untenstehende Formular aus oder melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste Belp.


Bei einem Aufenthalt in einer Gemeinde innerhalb des Kantons Bern wird keine Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt in Papierform ausgestellt. Für einen Aufenthalt in einer Gemeinde ausserhalb des Kantons Bern wird die Bescheinigung direkt der Aufenthaltsgemeinde geschickt. 

Persönliche Angaben

Adresse der Aufenthaltsgemeinde (Nebenwohnsitz)

Korrespondenzadresse

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Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten

Mo8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
DoVormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Fr8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr

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