Änderung Überbauungsordnung ZPP Nr. X "Säget"
Die Überbauungsordnung ZPP Nr. X «Säget» wurde am 30. März 2007 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt und ist somit seit 16 Jahren in unveränderter Form in Kraft. Zweck der Planung war die Umnutzung des bisher rein gewerblich genutzten Areals zu Wohnzwecken.
Die Planung basierte auf einem Vorprojekt einer Wohnüberbauung, welche kurz darauf realisiert wurde. Die Überbauung besteht aus insgesamt sieben Baukörpern, welche sich in drei grössere Volumen an der Sägetstrasse und vier kleinere, quaderartige Bauten entlang der Gürbe aufteilen.
Die Bauten sind auf einem Sockelgeschoss platziert und umfassen einen gemeinsamen erhöhten Innenhof mit privaten Gärten. Entlang der Sägetstrasse sind im Erdgeschoss lediglich Läden und Dienstleistungen zulässig.

Im Zuge der Neubebauung blieb das Gebäude an der Sägetstrasse 5 erhalten und wird bis heute gewerblich genutzt. Infolge des Umzugs der langjährigen Mieterin in eine Neuüberbauung soll die Gewerbefläche ebenfalls für die Wohnnutzung geöffnet werden. Entsprechend wurde im Rahmen der Ortsplanungsrevision der Mindestanteil an Gewerbenutzung gestrichen. Diese Korrektur soll nun auch auf Stufe Überbauungsordnung nachvollzogen werden.
