Wirtschaftliche Hilfe
Anspruch auf Sozialhilfe haben alle Personen, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden und nicht hinreichend oder rechtzeitig in der Lage sind, für den eigenen oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen.
Sozialhilfe setzt erst dort ein, wo keine anderen oder zu wenig finanziellen Mittel (Erwerbseinkommen, Sozialversicherungsleistungen etc.) vorhanden sind (Subsidiaritätsprinzip). Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge sowie Verwandtenunterstützung und Elternbeiträge werden in jedem Fall abgeklärt. Sind Ihre Eltern oder Kinder in finanziell guten Verhältnissen, kann der Sozialdienst bei diesen Beiträge geltend machen.
Die materielle Grundsicherung besteht aus dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt, der medizinischen Grundversorgung und den Wohnkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können situationsbedingte Leistungen (z.B. Anschaffungen, Fremdbetreuungskosten, Erwerbsunkosten) dazukommen. Weiter können Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge mit Anreizcharakter entrichtet werden.
Die finanzielle Unterstützung wird anhand der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (www.skos.ch) festgelegt und basiert auf der Grundlage des Sozialhilfegesetzes und der Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt auf Basis von Zielvereinbarungen.
Sozialhilfeantrag stellen
Ein Sozialhilfeantrag kann telefonisch oder persönlich am Schalter des Sozialdienstes gestellt werden. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Prüfung Ihres Anspruchs auf Sozialhilfe benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Sozialhilfeantrag und die im Sozialhilfeantrag erwähnten Unterlagen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie beim Ausfüllen des Sozialhilfeantrags Unterstützung benötigen oder nicht alle Unterlagen beschaffen können.
- Sozialhilfeantrag
- Merkblatt Konkubinat
- Merkblatt Haushaltsentschädigung
Kontakt
Bereichsleitung Sozialhilfe: Fluregna Conrad, 031 818 24 60, soziale-dienste@belp.ch