Testament

Hinterlegung Testament
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner von Belp kann gegen eine Gebühr zur sicheren Aufbewahrung ihr / sein Testament (letztwillige Verfügung) bei den Einwohnerdiensten, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, hinterlegen. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Testament wieder abholen.

Beim Todesfall wird das Testament zur offiziellen Testamentseröffnung einem Notar / einer Notarin übertragen.

Einwohnerdienste, Präsidiales und Sicherheit
Todesfall

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