Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungspflicht
Bauvorhaben, welche keiner Baubewilligung bedürfen sind in Art. 5 ff des kantonalen Dekretes über das Baubewilligungsverfahren (BewD) geregelt. Für alle übrigen Vorhaben benötigen Sie eine Bewilligung, sofern nicht einer der Ausschliessungsgründe nach Art. 5 b oder 6,2 BewD gegeben ist. Es empfiehlt sich zur Klärung der Situation eine Anfrage bei der Abteilung Planung und Infrastruktur.

Baueingabe bei der Gemeinde Belp
Seit 1. März 2022 können wir Ihr Baugesuch aufgrund kantonaler Bestimmungen nur noch über eBau entgegennehmen. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. 


Situationsplan vom Geometer
Der Situationsplan ist vom Geometer sowie Bauherrschaft, Projektverfasser zu unterzeichnen und baupolizeiliche Masse des Bauvorhabens sind in Farbe einzutragen. Sie können diesen bei unserem Kreisgeometer GEOGRID AG direkt bestellen.


Projektpläne im Masstab 1:100 oder 1:50
Das Bauvorhaben ist in Farbe (Neubau = rot, Abbruch = gelb, Bestand = schwarz) einzutragen und zu vermassen.
Die Projektpläne sind von der Bauherrschaft und vom Projektverfasser zu unterzeichnen.

Allfälliges Ausnahmegesuch
Setzt die Bewilligung des Bauvorhabens eine Ausnahme voraus, so ist ein schriftlich begründetes Ausnahmegesuch mit der Begründung der besonderen Verhältnisse beizulegen.

Bauinventar
Baudenkmäler begleiten und prägen uns im Alltag. Sie sind die baulichen, authentischen Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur. Die Baudenkmäler des Kantons Bern sind in einem Bau-Inventar erfasst, beschrieben und bewertet. Mit dem Bauinventar stellt die Denkmalpflege den Gemeinden und Eigentümerschaften, aber auch der breiten Öffentlichkeit eine qualifizierte Gesamtschau des historischen Baubestandes im Kanton Bern zur Verfügung.

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Bauinspektorat, Planung und Infrastruktur
Bauen, Wohneigentum

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