Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Nebenwohnsitz)

Aufgrund einer Gesetzesänderung werden künftig keine Bescheinigungen über den auswärtigen Aufenthalt mehr ausgestellt. Aktuell befinden wir uns in einer Übergangsphase. Von daher kann es sein, dass Ihre Wohnsitzgemeinde keine Bescheinigung über den auswärtigen Aufenthalt mehr ausstellen wird. In diesem Fall können Sie bei der Anmeldung auf die Beilage der Bescheinigung über den auswärtigen Aufenthalt verzichten.

Formular Bestellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt
Einwohnerdienste, Präsidiales und Sicherheit
Wegzug / Zuzug / Umzug

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