Der Schwerpunkt liegt in der Abwicklung und Koordination von Baubewilligungsverfahren, der Kontrollen von der Schnurgerüstabnahme bis zur Schlusskontrolle.
Wir sind Ihr Partner im Baubewilligungsverfahren, führen Beratungen in baurechtlichen Fragen durch und üben die Aufsicht über die Einhaltung der Baugesetzgebung aus.
Aufgaben des Bereiches:
- Baubewilligungsverfahren mit dem Einholen der Nebenbewilligungen
- Baupolizei mit Kontrollen
- Behandlung von Voranfragen
- Reklamewesen
Am Telefon oder Schalter beantworten wir gerne Ihre Fragen oder beraten Sie an Ort und Stelle.
Die Baukommission verfügt zusammen mit der Abteilung Bau über die volle Baubewilligungskompetenz nach Art. 33 Abs. 3 des Kant. Baugesetzes. Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussenreklamen und Signalisationsangelegenheiten sind der Abteilung Bau einzureichen. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach kantonaler Gesetzgebung. Besprechen Sie mit uns auch das geeignete Verfahren, wir stehen Ihnen für die Abgabe von Planunterlagen und Formularen oder Auskünften gerne zur Verfügung.