Baubewilligung und Bauaufsicht
Der Schwerpunkt liegt in der Abwicklung und Koordination von Baubewilligungsverfahren, der Kontrollen von der Schnurgerüstabnahme bis zur Schlusskontrolle.
Wir sind Ihr Partner im Baubewilligungsverfahren, führen Beratungen in baurechtlichen Fragen durch und üben die Aufsicht über die Einhaltung der Baugesetzgebung aus.
Aufgaben des Bereiches:
- Baubewilligungsverfahren mit dem Einholen der Nebenbewilligungen
- Baupolizei mit Kontrollen
- Behandlung von Voranfragen
- Reklamewesen
Am Telefon oder Schalter beantworten wir gerne Ihre Fragen oder beraten Sie an Ort und Stelle.
Die Baukommission verfügt zusammen mit der Abteilung Planung und Infrastruktur über die volle Baubewilligungskompetenz nach Art. 33 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes. Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussenreklamen und Signalisationsangelegenheiten sind der Abteilung Planung und Infrastruktur einzureichen. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach kantonaler Gesetzgebung. Besprechen Sie mit uns auch das geeignete Verfahren, wir stehen Ihnen für die Abgabe von Planunterlagen und Formularen oder Auskünften gerne zur Verfügung.
Baugesuchseingabe
Alle Baugesuche können seit März 2022 nur noch elektronisch über die Plattform eBau eingereicht werden. Nach der Erfassung in eBau ist das unterzeichnete Hauptformular im Doppel mit den erforderlichen Planunterlagen und allfälligen Nebengesuchen zusätzlich in Papierform dem Bauinspektorat Belp einzureichen. Das Gesuch gilt erst dann als eingereicht, wenn die Unterlagen dem Bauinspektorat in Papierform vorliegen.
Öffentliche Auflage
Während der gesetzlichen Auflagefrist von 30 Tagen können Sie über diesen Link die Auflageakten der Baupublikationen online einsehen.