Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 i.V.m. Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Revision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage (Änderungen im Genehmigungsverfahren). Gegenstand der öffentlichen Auflage sind Änderungen des Baureglements sowie der Zonenpläne Siedlung, Landschaft und Gewässerräume gemäss dem Dokument «Zusammenstellung der Änderungen im Genehmigungsverfahren».
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 1. November bis zum 2. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Baureglement (BR), 2024
Zonenplan Siedlung 1:2'500, 2024
Zonenplan Landschaft 1:5'000, 2024
Zonenplan Gewässerräume 1:5'000, 2024
Zusammenfassung der Änderungen im Genehmigungsverfahren, 2024
Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 i.V.m. Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die nachträgliche Änderung des Zonenplans Siedlung mit Baureglement zur öffentlichen Auflage.
Die Änderung liegt vom 24. Februar bis 27. März 2023 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf.
Änderungen Baureglement
Änderung Zonenplan Siedlung
Kurzbericht
Die 3. öffentliche Auflage der Änderungen nach der 2. Auflage findet vom 13. Januar bis 13. Februar 2023 statt.
Zusammenstellung der Änderungen nach der 2. Auflage
Baureglement (BR) 2023
Zonenplan Siedlung 1:2'500, 2023
Zonenplan Landschaft 1:5'000, 2023
Zonenplan Gewässerräume 1:5'000, 2023
Zonenplan Naturgefahren 1:5'000, 2023
Ergänzende Unterlagen
Erläuterungsbericht 2023
Die öffentliche Auflage fand vom 8. April bis 9. Mai 2022 statt.
FLYER "Öffentliche Auflage"
Gegenstand des Auflageverfahren nach Art. 60 BauG waren die unten aufgeführten grundeigentümerverbindlichen Instrumente:
Baureglement (BR), 2022
Zonenplan Siedlung 1:2'500, 2022
Zonenplan Landschaft 1:5'000, 2022
Zonenplan Gewässerräume 1:5‘000, 2022
Zonenplan Naturgefahren 1:5‘000, 2022
Ergänzende Unterlagen
Inventarplan 1:5'000, 2022
Erläuterungsbericht 2022
Vorprüfungsbericht 2020
Mitwirkungsbericht 2021
Entwicklung Areal Wohnheim Belp: Bericht 2019
Auflageort: Die Unterlagen konnten während 30 Tagen von April bis Mai 2022 auf der Gemeinde Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Sprechstunden: Im Rahmen des Auflageverfahren fanden an drei Daten (13. April, 27. April und 3. Mai 2022, von 17-20 Uhr) zusätzlich Sprechstunden auf der Gemeindeverwaltung statt. An diesen Terminen standen Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde und des Planerteams, nach telefonischer Voranmeldung, für Auskünfte zur Verfügung.
Einsprachebefugnis: Zur Einsprache gegen grundeigentümerverbindliche Pläne und Vorschriften befugt sind Personen, welche durch das Bauvorhaben unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind sowie die Behörden der Gemeinden und Organe von Gemeindeverbindungen. Die Einsprachebefugnis von privaten Organisationen richtet sich nach Art. 35a und Art. 35c Abs. 3 BauG. In Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Einsprachefrist: Einsprachen und Äusserungen waren innerhalb der Auflagefrist (8. April bis 9. Mai 2022) schriftlich an die Gemeindeverwaltung Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp, zu richten. Eine Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.