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Umweltschutz

Umweltschutz

Luftreinhaltung
Luftreinhaltung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Der Kanton setzt die Bestimmungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) um. Dabei ist er auf die Mithilfe der Gemeinden angewiesen. Einen Teil seiner Aufgaben hat der Kanton im «Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000/2015» festgehalten.

Weiterführende Informationen des Kantons (beco) zur Luftqualität finden Sie unter www.be.ch/luft

 

Verbrennen von Abfällen
Beim Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen, Cheminées oder auch im Freien können gesundheitsschädigende Stoffe entstehen, die unkontrolliert in die Luft gelangen. Im Freien verbrannte Abfälle hinterlassen in der Luft Schadstoffe, die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken. Wer seinen Abfall auf diese verbotene Weise "entsorgt", schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selbst. Seit dem 1. Januar 2009 kontrollieren unsere Kaminfegerinnen und Kaminfeger die Asche sämtlicher Cheminées und Holzfeuerungen. Wer illegal Abfall verbrennt, muss mit einer Verwarnung und im Wiederholungsfall mit einer kostenpflichtigen Ermahnung oder Anzeige durch die Gemeinde rechnen. Verbrennen von Abfall ist verboten. Das gilt vor allem auch für Papier, Karton, Verpackungen, Kunststoff, Restholz und behandeltem Holz, weil sie mit dem Rauch grosse Mengen giftiger Schadstoffe in unsere Atemluft einbringen. Damit belasten sie die Umwelt und schaden unserer Gesundheit. Erlaubt ist das Verbrennen von naturbelassenem, trockenem und stückigem Holz (Scheiter). Im Namen Ihrer Nachbarn und der Umwelt danken wir Ihnen, dass Sie die Holzfeuerung und das Cheminée korrekt betreiben. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung.

Wenn Abfall in Rauch aufgeht...

 

Weiterführende Informationen

 

Gerätebenzin für Kleingeräte
Benzin ist nicht gleich Benzin! Wer mit Kleingeräten arbeitet, muss wissen, dass sich herkömmliches Benzin schlecht für die Anwendung in Rasenmähern, Laubgebläsen, Kettensägen, Motorsensen oder anderen Maschinen eignet. Dafür gibt es spezielles Gerätebenzin.

 

Feuerungskontrolle
Heizen und Verbrennen belasten zusammen mit dem Verkehr die Luft in der Schweiz am stärksten.

Zum Heizen nutzen wir verschiedene Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Holz. Jeder dieser Brennstoffe hat Vor- und Nachteile: Erdgas und Heizöl tragen zum Treibhauseffekt bei und alle – und ganz besonders Holz – erzeugen Luftschadstoffe.

Der Kanton überwacht deshalb bei den Feuerungsanlagen die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen. Bei grossen Öl- und Gasfeuerungen sowie bei den grösseren Holzfeuerungen führt der Kanton die Emissionsmessungen selber durch oder lässt sie durchführen. Die kleineren Öl- und Gasfeuerungen prüfen die Gemeinden regelmässig über ihre gut organisierten Feuerungskontrollen. Dabei wird sowohl der Ausstoss von Schadstoffen als auch der Wirkungsgrad gemessen.

 

Feuerbrand
Sämtlicher Feuerbrandbefall oder Verdacht auf Feuerbrand ist der Bauabteilung, T 031 818 22 48, Frau Amanda Brand, brand.amanda@belp.ch zu melden. Es besteht Meldepflicht! Der Kontrolleur wird die befallenen Bäume überprüfen und die allenfalls notwendigen Massnahmen in die Wege leiten.

Wichtig: Berühren Sie keine absterbenden Zweige und Pflanzenteile, es besteht grosse Verschleppungsgefahr.

 

Was ist Feuerbrand?
Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit an Apfel-, Birnen- und Quittenbäumen. Das Bakterium zerstört das Pflanzengewebe und bringt Triebe zum Absterben. Diese verfärben sich dunkelbraun bis schwarz, daher der Name „Feuerbrand".

Die Übertragung erfolgt durch Schleim, den kranke Pflanzen ausscheiden und durch Insekten und Vögel übertragen wird. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben.

Befallen werden ausschliesslich Kernobstbäume (d.h. kein Steinobst wie Zwetschge, Aprikose oder Kirsche) und einige Zier- und Wildpflanzen: alle Arten von Cotoneaster, Feuerdorn, Feuerbusch, Felsenbirne, Stranvaesia, Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere. Die besonders anfälligen Pflanzen (Cotoneaster-Arten und Stranvaesien) dürfen in der Schweiz nicht mehr verkauft und vermehrt werden.

Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand. Auch das seit Kurzem erlaubte Antibiotika Streptomycin kann einen Befall nur vermindern (50-90%). Die Spritzung muss vorbeugend erfolgen, befallene Bäume können nicht mehr behandelt und geheilt werden. Streptomycin darf nur mit Bewilligung und gezielt in Niederstamm-Kernobstanlagen eingesetzt werden.

Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig, alle befallenen Pflanzen zu suchen und eine weitere Verschleppung (nicht berühren!) zu vermeiden. Befallene Bäume in Schutzobjekten und ihrem Umkreis von 500 m müssen gerodet werden. Ein Rückschnitt ist nur in Ausnahmefällen bei leichtem Befall von Apfel-Hochstammbäumen erlaubt.

Mehr Informationen zum Feuerbrand finden Sie auf der Website der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope-Changins-Wädenswil ACW oder beim Kanton Bern.

Abfallentsorgung, Feuerungskontrolle, Regionalkonferenz Bern-Mittelland
Planung und Infrastruktur
 
 

Gemeindeverwaltung

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