Sämtlicher Feuerbrandbefall oder Verdacht auf Feuerbrand ist dem
Bauinspektorat
Güterstrasse 13, 3123 Belp
E-Mail
Telefon: 031 818 22 40 zu melden. Es besteht Meldepflicht! Der Kontrolleur wird die befallenen Bäume überprüfen und die allenfalls notwendigen Massnahmen in die Wege leiten.
Wichtig: Berühren Sie keine absterbenden Zweige und Pflanzenteile, es besteht grosse Verschleppungsgefahr.
Was ist Feuerbrand?
Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit an Apfel-, Birnen- und Quittenbäumen. Das Bakterium zerstört das Pflanzengewebe und bringt Triebe zum Absterben. Diese verfärben sich dunkelbraun bis schwarz, daher der Name «Feuerbrand».
Die Übertragung erfolgt durch Schleim, den kranke Pflanzen ausscheiden und durch Insekten und Vögel übertragen wird. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein und können sich dort sehr rasch vermehren und ausbreiten. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben.
Befallen werden ausschliesslich Kernobstbäume (d.h. kein Steinobst wie Zwetschge, Aprikose oder Kirsche) und einige Zier- und Wildpflanzen: alle Arten von Cotoneaster, Feuerdorn, Feuerbusch, Felsenbirne, Stranvaesia, Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere. Die besonders anfälligen Pflanzen (Cotoneaster-Arten und Stranvaesien) dürfen in der Schweiz nicht mehr verkauft und vermehrt werden.
Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand. Auch das seit Kurzem erlaubte Antibiotika Streptomycin kann einen Befall nur vermindern (50-90%). Die Spritzung muss vorbeugend erfolgen, befallene Bäume können nicht mehr behandelt und geheilt werden. Streptomycin darf nur mit Bewilligung und gezielt in Niederstamm-Kernobstanlagen eingesetzt werden.
Zur Eindämmung der Krankheit ist es deshalb wichtig, alle befallenen Pflanzen zu suchen und eine weitere Verschleppung (nicht berühren!) zu vermeiden. Befallene Bäume in Schutzobjekten und ihrem Umkreis von 500 m müssen gerodet werden. Ein Rückschnitt ist nur in Ausnahmefällen bei leichtem Befall von Apfel-Hochstammbäumen erlaubt.
Mehr Informationen zum Feuerbrand finden Sie auf der Website der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope-Changins-Wädenswil ACW oder beim Kanton Bern.