Informationen aus dem Gemeinderat

27.11.2025

Beschlüsse aus der Sitzung vom 13. November 2025

Teilrevision Anhang Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Anlagen
Das Giessenbad ist ein beliebtes Sport- und Freizeitangebot in unserer Gemeinde, das auch weiterhin allen Interessierten als umfassende Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden soll. Die Eintrittspreise für das Giessenbad wurden zuletzt per 1. Januar 2010 angepasst. Seither sind keine weiteren Preisanpassungen erfolgt. Das ursprüngliche Ziel eines Kostendeckungsgrads von 70 % (ohne Berücksichtigung von Verwaltungsaufwand, Kapitalkosten und Investitionen) wurde in den letzten Jahren mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von lediglich 53 % deutlich nicht mehr erreicht. Der Gemeinde verblieben durchschnittliche Betriebsdefizite von rund CHF 315'000 Franken pro Jahr, die aus Steuergeldern finanziert werden mussten.

Seit 2009 ist der Landesindex der Konsumentenpreise um rund 7 % angestiegen. Der Mehrwertsteuersatz hat sich von 7,6 % auf 8,1 % erhöht. Hinzu kommen überdurchschnittliche Kostenerhöhungen seit 2021 auf Energie, dem Verbrauchsmaterial (insbesondere Chemikalien) und in der Baubranche. Um die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten zu können, mussten die Personalressourcen zudem massiv aufgestockt werden. Infolge Arbeitskräftemangels sind zudem die Konditionen zugunsten der Angestellten verbessert worden, um überhaupt noch Saisonmitarbeitende zu finden.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Tarife per 1. Januar 2026 anzupassen. Dies erfolgt in Form einer Preiserhöhung bei den Saisonabonnementen, 10er-Abonnementen und bei den Einzeleintritten. Mit den dadurch erwarteten jährlichen Mehrerträgen von ca. CHF 65'000 soll der Deckungsgrad wieder auf ca. 60 bis 70 % erhöht werden können. Die Preise wurden auch mit den umliegenden Freibädern in der Region verglichen. Das jährliche Betriebsdefizit zulasten des Steuerhaushalts wird weiterhin rund CHF 250'000 betragen.

Die Änderungen wurden im Anhang zur Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Anlagen, Räume und Einrichtungen (Benützungsverordnung) festgelegt.

Erarbeitung Reklamereglement
Aufgrund vermehrter Anfragen für bewilligungspflichtige Reklamen an Gebäuden oder auf Grundstücken hat der Gemeinderat beschlossen, ein Reklamereglement zu erarbeiten, das der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird. Bis das Reglement erarbeitet ist, wird über das gesamte Gemeindegebiet eine Planungszone erlassen. Damit können im ganzen Ge-meindegebiet bis zum Vorliegen des Reklamereglements keine Fremdreklamen genehmigt werden. Eigenreklamen sind – sofern keine anderen Schutzinteressen betroffen sind – an der Fassade gestattet. Freistehende Eigenreklamen (bspw. Stelen) sind während der Dauer der Planungszone ebenfalls nicht gestattet.

Zur Erarbeitung hat der Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 30'000 für die externe Begleitung genehmigt.

Temporäre Unterstützung Bauinspektorat

Die Arbeitslast im Bauinspektorat ist sehr hoch. Es sind sehr viele komplexe Projekte, Baupolizeifälle und insbesondere Bauvoranfragen zu bearbeiten, was den geschätzten Aufwand übersteigt. Daher hat der Gemeinderat einen Nachkredit im Umfang von CHF 25'000 für die temporäre Unterstützung genehmigt.

Nacht der Sterne
Die Gemeinde Belp nimmt auch künftig an der Aktion "Nacht der Sterne" teil, um ein Zeichen für den Umweltschutz zu setzen. Der Gemeinderat hat beschlossen, im südlichen Teil der Gemeinde die Strassenbeleuchtung für die "Nacht der Sterne" teilweise abzuschalten.

Einzonung Parzellen 601 und 900; Beschluss zum Vorprüfungsverfahren
Die Parzellen Belp Gbbl.-Nrn. 601 und 900 im Ortsteil Viehweid sollen in den kommenden Jahren baulich entwickelt werden. Die Einzonung erfolgt im ordentlichen Verfahren nach Artikel 57a ff. Baugesetz, mit Mitwirkung, kantonaler Vorprüfung, öffentlicher Auflage, der Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten sowie der Genehmigung durch den Kanton. Der Gemeinderat hat vom 6. Juni – 7. Juli 2025 die öffentliche Mitwirkung gewährt. Ergänzend dazu fand am 16. Juni 2025 eine öffentliche Orientierung im Aaresaal statt. Während der Mitwirkungsfrist konnte jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Mitwirkungseingaben und die jeweiligen Stellungnahmen des Gemeinderats werden im vorliegenden Mitwirkungsbericht dargelegt. Die Planungsunterlagen wurden aufgrund der Mitwirkungseingaben überprüft, auf Anpassungen wurde jedoch verzichtet.

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