02.04.2024
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 1. Februar 2024 (SG) die Pläne für die Aufhebung von nicht mehr benötigten kantonalen Strassenbaulinien im Perimeter der Gemeinde Belp vom 2. April bis 3. Mai 2024 auf. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren im Sinne von Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) durchgeführt.
Im Rahmen der Mitwirkung können Einwendungen und Anregungen unterbreitet werden. Diese sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen oder an den zuständigen Oberingenieurkreis II, Schermenweg 11, Postfach in 3001 Bern zu richten.
Wer durch das Vorhaben besonders betroffen ist, kann Einsprache erheben. Einsprachen und Rechtsverwahrungen im Rahmen des Einspracheverfahrens sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeinde Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp einzureichen.
Publikationstext
Situationsplan Gemeinde Belp
Technischer Bericht
Einwohnergemeinde Belp
Gartenstrasse 2
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