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Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungspflicht
Bauvorhaben, welche keiner Baubewilligung bedürfen sind in Art. 5 ff des kantonalen Dekretes über das Baubewilligungsverfahren (BewD) geregelt. Für alle übrigen Vorhaben benötigen Sie eine Bewilligung, sofern nicht einer der Ausschliessungsgründe nach Art. 5 b oder 6,2 BewD gegeben ist. Es empfiehlt sich zur Klärung der Situation eine Anfrage bei der Abteilung Planung und Infrastruktur.

 

Baueingabe bei der Gemeinde Belp

Reichen Sie schon heute Ihr Baugesuch online ein. Seit 1. März 2022 können wir Ihr Baugesuch aufgrund kantonaler Bestimmungen nur noch über eBau entgegennehmen.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. 

Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau.

Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben ca. im Jahr 2025 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) / Hilfsmittel / Testsystem

Bitte beachten Sie die Hilfsmittel in eBau: Für Gesuchstellende: Infobuttons zu einzelnen Themen in eBau sowie Hilfsmittel unter «Hilfe» Für Behörden: Lernvideos und Hilfsmittel unter «Hilfe» in eBau
 

Im Testsystem von eBau lassen sich zudem viele Situationen einfach simulieren (nachstellen) und aufgekommene Fragen selbstständig beantworten.
Für Gesuchstellende einloggen unter: https://portal.ebau-test.sycloud.ch/
Für Behörden einloggen unter: https://ebau-test.sycloud.ch

 

Situationsplan vom Geometer
Der Situationsplan ist vom Geometer sowie Bauherrschaft, Projektverfasser zu unterzeichnen und baupolizeiliche Masse des Bauvorhabens sind in Farbe einzutragen. Sie können diesen bei unserem Kreisgeometer Häberli und Toneatti AG direkt bestellen.

Projektpläne im Masstab 1:100 oder 1:50
Das Bauvorhaben ist in Farbe (Neubau = rot, Abbruch = gelb, Bestand = schwarz) einzutragen und zu vermassen.
Die Projektpläne sind von der Bauherrschaft und vom Projektverfasser zu unterzeichnen.

Allfälliges Ausnahmegesuch
Setzt die Bewilligung des Bauvorhabens eine Ausnahme voraus, so ist ein schriftlich begründetes Ausnahmegesuch mit der Begründung der besonderen Verhältnisse beizulegen.

Bauinventar
Baudenkmäler begleiten und prägen uns im Alltag. Sie sind die baulichen, authentischen Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur. Die Baudenkmäler des Kantons Bern sind in einem Bau-Inventar erfasst, beschrieben und bewertet. Mit dem Bauinventar stellt die Denkmalpflege den Gemeinden und Eigentümerschaften, aber auch der breiten Öffentlichkeit eine qualifizierte Gesamtschau des historischen Baubestandes im Kanton Bern zur Verfügung.
Bauinventar online

Gesetzliche Grundlagen

Kanton Bern

Je nach Vorhaben weitere eidgenössische und kantonale Erlasse.

Belp

Gebiet Belpberg

Richtlinien

Bauinspektorat, Planung und Infrastruktur
Bauen, Wohneigentum
 
 

Gemeindeverwaltung

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Mo8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
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Fr8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr

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