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Kantonales Energiegesetz – wichtigste Änderungen für Gebäudebesitzende

19.01.2023

Das revidierte Energiegesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

• Heizungsersatz
Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.

• Elektroboiler
Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.

• Neubauten
Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die Energieberatung Bern-Mittelland, Stauffacherstrasse 65/59g, 3014 Bern, www.energieberatungbern.ch

Aktuelles

  • 24.07.2024  Sachbearbeiter/in Schulsekretariat (90-100%)

    Das Schulsekretariat ist Anlaufstelle für Schulleitende, Eltern und Behörden. Zur Ergänzung des Teams suchen wir per 1. September 2024 eine dienstleistungsorientierte Persönlichkeit, welche sich an der Nahtstelle zwischen Verwaltung, Schulen und Bevölkerung wohl fühlt. Abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeiten sind Programm in dieser Funktion.
  • 19.07.2024  Auflage GV-Protokoll vom 20. Juni 2024

    Gestützt auf Art. 22 RAW wird das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 20. Juni 2024 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird es in der Rubrik "Politik/Gemeindeversammlung" online aufgeschaltet.
  • 19.07.2024  Öffnungszeiten der Verwaltung rund um den 1. August 2024

    Öffnungszeiten von Gemeindeverwaltung und Werkhof rund um den Nationalfeiertag.
  • 03.07.2024  Informationen aus dem Gemeinderat

    Beschlüsse des Gemeinderats aus der Sitzung vom 13. Juni 2024
  • 02.07.2024  Lehrstelle Kauffrau, Kaufmann 2025-2028

    Drei Jahre dauert die Lehre zur Kauffrau, zum Kaufmann mit eidg. Fähigkeitszeugnis, welche junge Talente bei uns mit oder ohne Berufsmaturität absolvieren können. Per August 2025 ist ein Ausbildungsplatz verfügbar. Wir bieten eine abwechslungsreiche kaufmännische Ausbildung und einen idealen Start in die Arbeitswelt.
 
 

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