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Siegelung

Innerhalb von sieben Tagen nach dem Todestag vereinbart der Siegelungsverantwortliche der Wohn- gemeinde mit den Angehörigen einen Termin zur Aufnahme des Siegelungsprotokolls. Dies geschieht in der Regel am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Das Siegelungsprotokoll dient der Sicherstellung des Nachlasses und ist eine Vorbereitung auf die Inventarisierung. Der Nachlass soll so erhalten bleiben, wie er im Zeitpunkt des Todes bestanden hat.
Das unterschriebene Sieglungsprotokoll wird dem Regierungsstatthalteramt zugestellt, welches über das weitere Vorgehen entscheidet.

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Einwohnerdienste, Präsidiales und Sicherheit
Todesfall
 
 

Gemeindeverwaltung

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