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Testament

Hinterlegung Testament

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner von Belp kann gegen eine Gebühr zur sicheren Aufbewahrung ihr / sein Testament (letztwillige Verfügung) bei den Einwohnerdienste, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, hinterlegen. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Testament wieder abholen.

Testamentseröffnung: Gemeinde oder Notar

Je nach Höhe der Hinterlassenschaft stellen die Einwohnerdienste der Gemeinde Belp oder ein dafür bestimmter Notar die gesetzlichen Erben aufgrund von eingeholten Familienregisterauszügen der Zivilstandsämter fest und eröffnet den gesetzlichen und eingesetzten Erben und den Legatnehmerinnen und Legatnehmer das Testament der verstorbenen Person. Gesetzliche und eingesetzte Erben erhalten eine Kopie des ganzen Testaments, Legatnehmerinnen und Legatnehmer erhalten nur den sie betreffenden Teil des Testamentes.

Einwohnerdienste, Präsidiales und Sicherheit
Todesfall
 
 

Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten

Mo8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
DoVormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Fr8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr

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