Zur Startseite
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Geburt

Geburt

Jedes Kind, das in der Schweiz geboren wird, muss dem Zivilstandsamt des Geburtsorts gemeldet werden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Geburt erfolgen.

In der Regel kümmert sich die Leitung des Spitals oder des Geburtshauses, in dem das Kind geboren wird, um die Meldung der Geburt.

Wird das Kind nicht in einem Spital geboren, so muss die Mutter oder der gesetzliche Vater (d. h. der mit der Mutter verheiratete Mann bzw. der Mann, der das Kind anerkannt hat oder es anerkennen wird) die Geburt melden. Die Eltern können auch eine dritte Person dazu ermächtigen. In diesem Fall muss dem Zivilstandsamt der Name der bevollmächtigten Person in einer schriftlichen Ermächtigung bekanntgegeben werden.

Dem Zivilstandsamt müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:

  • Niederlassungsbestätigung
  • Identitätsnachweis
  • Geburtsmeldung des Arztes oder der Hebamme

Das Zivilstandsamt informiert Sie zu gegebenem Zeitpunkt über weitere nötige Dokumente.

Das Zivilstandsamt trägt die Daten in das Personenstandsregister ein.

Quelle: www.ch.ch/de/geburt/
 

Folgende Formulare finden Sie auf der Homepage der AHV Zweigstelle Belp:
- Erziehungsgutschriften
- Mutterschaftsentschädigung (MSE)
- Vaterschaftsentschädigung (VSE)

http://www.ch.ch/de/geburt/
Familien, Geburtsschein, Geburtsurkunde, Mütter- und Väterberatung, Vaterschaftsanerkennung, Zivilstandsamt
 
 

Gemeindeverwaltung

Öffnungszeiten

Mo8.30–11.30 Uhr, 14.00–18.00 Uhr
Di8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
Mi8.30–11.30 Uhr, 14.00–17.00 Uhr
DoVormittag geschlossen, 14.00–17.00 Uhr
Fr8.30–11.30 Uhr, 14.00–16.00 Uhr

Kontaktformular