Kleintiere bis 10 kg
Kleintiere mit einem maximalen Gewicht von 10 kg dürfen laut Gesetz auf Privatgrund begraben werden. Mieter müssen zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen.
Tierkörper bis 180 kg
Gestorbene oder totgeborene Haustiere, Fische und Abfälle aus nicht-gewerblichen Schlachtungen bis 180 kg können gegen Gebühr in die Tierkörpersammelstelle gebracht werden.
Hühnerhubelstrasse 70, 3123 Belp
Telefon 031 818 22 40 (Bürozeiten - kein Pikettdienst)
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr 10.30-11.30 Uhr
Grosstiere über 180 kg
Diese werden gegen Verrechnung ab Hof abgeholt. Direkt melden bei:
GZM Extraktionswerk AG
3250 Lyss
Telefon 032 387 47 87
Pikett 032 384 33 33
Der Transport und die Kosten für die Tierkörper über 180 kg werden den Besitzern auf Basis der jeweils aktuellen Verwertungspreise verrechnet.
Wildtiere
Verendete Wildtiere werden durch den Wildhüter geholt. Meldung bitte unter der Gratisnummer 0800 940 100.